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Vermittlungsbedingungen & Provisionen

Geltung und Beauftragung

Diese Bedingungen beschreiben die vorgesehenen Vermittlungsleistungen von Bellavista Real Estate S.L. für Mallorca und Ibiza. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vor der Beauftragung zur Verfügung gestellt und wirksam vereinbart werden. Ein Website-Besuch, eine unverbindliche Anfrage, Registrierung, Exposé-Anforderung oder Besichtigung begründet für sich allein keine Zahlungspflicht. Ein individueller Auftrag hält Leistungsumfang, Objekt, Vergütung, zahlungspflichtige Partei und Fälligkeit fest. Individuelle Vereinbarungen gelten nur innerhalb zwingender gesetzlicher Grenzen.

Verkauf: 5 % zuzüglich IVA

Die vereinbarte Verkaufsprovision beträgt 5 % des in der notariellen Kaufurkunde ausgewiesenen Kaufpreises, zuzüglich 21 % spanischer Umsatzsteuer (IVA) auf die Provision. Das entspricht insgesamt 6,05 % des Kaufpreises. Zahlungspflichtig ist der Verkäufer, sofern vor Beauftragung nicht ausdrücklich eine andere rechtlich zulässige Regelung getroffen wurde. Käufer erhalten allein durch eine Anfrage keine Provisionspflicht. Beispiel: Bei 1.000.000 € Kaufpreis beträgt das Nettohonorar 50.000 €, die IVA 10.500 € und der Rechnungsbetrag 60.500 €.

Langzeitvermietung: zwei Monatskaltmieten zuzüglich IVA

Das vereinbarte Honorar beträgt zwei Monatskaltmieten auf Grundlage des im konkreten Vermittlungsauftrag bezifferten ausgeschriebenen monatlichen Mietpreises, zuzüglich 21 % IVA auf das Honorar. Kaution, Nebenkosten, Verbrauchskosten und Zusatzleistungen gehören nicht zur Berechnungsbasis. Der maßgebliche Inseratspreis und seine Gültigkeit werden bei Beauftragung dokumentiert; spätere Online-Preisänderungen verändern die Basis nicht einseitig. Ein abweichender, später ausgehandelter Mietpreis ändert die ausdrücklich vereinbarte Basis nur bei entsprechender Vereinbarung. Beispiel: Bei einer Basis von 3.000 € monatlich entstehen 6.000 € Honorar + 1.260 € IVA = 7.260 € insgesamt.

Wer zahlt bei Wohnraummiete?

Bei Mietverhältnissen, für die Art. 20 LAU gilt, dürfen die Kosten der Immobilienvermittlung und Vertragsformalitäten dem Mieter weder direkt noch indirekt unter anderer Bezeichnung auferlegt werden. Sie werden vom Vermieter getragen. Eine allgemeine Klausel „sofern anders vereinbart“ hebt dieses Verbot nicht auf. Saison-, touristische oder andere besondere Nutzungen sind vorab nach ihrem tatsächlichen Zweck und der geltenden Rechtslage einzuordnen; die Bezeichnung „Langzeit“ oder „Saison“ allein entscheidet darüber nicht. Eine Mietergebühr wird nicht allein wegen einer solchen Bezeichnung erhoben.

Wochen- und Ferienvermietung

Der Eigentümer zahlt eine Provision von 25 % der reinen Unterkunftsmiete zuzüglich 21 % IVA auf die Provision. Der Gesamtbetrag der Eigentümerprovision entspricht 30,25 % der Unterkunftsmiete. Der Gast zahlt zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 3,7 % der reinen Unterkunftsmiete; die 21 % IVA auf diese Gebühr sind in den 3,7 % bereits enthalten. Es wird darauf keine weitere IVA aufgeschlagen. Beide Entgelte werden gesondert und transparent vereinbart; die Eigentümerprovision wird nicht als zusätzliche Gastgebühr weiterberechnet.

Berechnung und Gesamtpreis bei Ferienmiete

Berechnungsbasis beider Gebühren ist die für den Aufenthalt vereinbarte reine Unterkunftsmiete, ohne rückzahlbare Kaution, Touristensteuer, Reinigung oder andere Extras. Beispiel: Bei 10.000 € Unterkunftsmiete beträgt die Eigentümerprovision 2.500 € + 525 € IVA = 3.025 €. Die Gastgebühr beträgt 370 € inklusive IVA (gerundet 305,79 € netto + 64,21 € IVA). Der Gast zahlt damit 10.370 € für Unterkunft und Bearbeitungsgebühr, zuzüglich nur der vorab ausgewiesenen weiteren zulässigen Beträge. Bei mehreren Wochen zählt die gesamte reine Unterkunftsmiete des Aufenthalts. Der konkret buchbare Gesamtpreis einschließlich aller berechenbaren Pflichtkosten wird vor Bindung mitgeteilt. Die Besteuerung der Unterkunft selbst richtet sich nach der konkreten Leistung und ist nicht mit der IVA auf unsere Vermittlungsleistung gleichzusetzen.

Entstehung und Fälligkeit – Vorschlag für den Einzelauftrag

Ein Provisionsanspruch setzt einen wirksamen entgeltlichen Auftrag, die vereinbarte Vermittlungsleistung und den nach diesem Auftrag erforderlichen Vermittlungserfolg voraus. Als Standard ist vorgesehen: beim Verkauf erfolgreicher Abschluss des notariellen Kaufvertrags, bei Langzeitmiete rechtsverbindlicher Abschluss des vermittelten Mietvertrags, bei Ferienmiete rechtsverbindlich bestätigte Buchung und Erbringung der vereinbarten Vermittlungs-/Bearbeitungsleistung. Zahlung erfolgt nach Eintritt dieser Voraussetzungen und Rechnungstellung zu dem im Einzelauftrag vereinbarten Termin. Vorschüsse, Abrechnung aus vereinnahmter Miete und Fälligkeit bei Reservierung oder Arras bedürfen einer gesonderten transparenten Vereinbarung; sie werden durch diese Website nicht festgelegt.

Rückerstattung, Stornierung und nicht durchgeführte Verträge

Ein rechtmäßig entstandenes Honorar für eine ordnungsgemäß erbrachte Vermittlung wird grundsätzlich nicht allein deshalb rückzahlbar, weil die Parteien den wirksam vermittelten Hauptvertrag später freiwillig aufheben oder der Kunde ihn später nicht nutzen möchte. Das gilt nur, soweit der konkrete Auftrag und das zwingende Recht den Anspruch tragen. Kein pauschaler Ausschluss gilt bei fehlendem Provisionsanspruch, Überzahlung, gesetzlichen Widerrufs- oder Rückzahlungsrechten oder einer von Bellavista zu vertretenden Pflichtverletzung. Für nicht erbrachte Leistungen wird keine unbedingte, unter allen Umständen nicht erstattbare Gebühr vereinbart. Stornierung der Unterkunft, Erstattung von Miete und Rückzahlung der Kaution werden gesondert mit dem jeweiligen Vertragspartner geregelt. Eine Stornoregelung darf gesetzliche Rechte nicht umgehen.

Widerruf bei Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen

Verbrauchern kann für einen Vermittlungsvertrag, der online, telefonisch, per E-Mail oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird, ein gesetzliches Widerrufsrecht von grundsätzlich 14 Kalendertagen ab Vertragsschluss zustehen. In gesetzlich bestimmten Fällen unbestellter Hausbesuche oder Werbeausflüge beträgt die Frist 30 Tage. Sie müssen vor Vertragsschluss die passende Belehrung und das Musterformular auf einem dauerhaften Datenträger erhalten. Fehlende Belehrung kann die Frist verlängern. Das Recht entfällt bei vollständig erbrachten entgeltlichen Dienstleistungen nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere vorherige ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn und Kenntnis vom Erlöschen nach vollständiger Erfüllung. Eine Datenschutz- oder AGB-Checkbox allein ersetzt diese Erklärungen nicht. Bei zulässig angefordertem vorzeitigem Beginn kann im Widerrufsfall ein gesetzlich zulässiger anteiliger Betrag anfallen. Für zeitlich bestimmte Beherbergungsleistungen bestehen besondere Ausnahmen; sie dürfen nicht ungeprüft auf einen separaten Vermittlungsvertrag übertragen werden.

Widerruf erklären

Soweit ein Widerrufsrecht besteht, genügt eine eindeutige Erklärung an Bellavista Real Estate S.L. über info@bellavista-mallorca.de oder die im aktuellen Auftrag bestätigte Postanschrift. Formulierungshilfe: „Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über folgende Vermittlungsleistung: […]. Vertragsschluss am: […]. Name und Anschrift: […]. Datum: […].“ Eine Unterschrift ist nur bei Erklärung auf Papier vorgesehen. Die rechtzeitige Absendung innerhalb der maßgeblichen Frist reicht aus. Gesetzlich geschuldete Erstattungen erfolgen ohne unnötige Verzögerung, grundsätzlich spätestens binnen 14 Tagen nach Zugang des Widerrufs, mit dem ursprünglichen Zahlungsmittel, sofern nicht ausdrücklich und kostenfrei anders vereinbart; ein gesetzlich zulässiger Wertersatz bleibt unberührt.

Leistungsgrenzen, Mitwirkung und weitere Kosten

Bellavista vermittelt und koordiniert im vereinbarten Umfang. Eigentums-, Bau-, Steuer-, Finanzierungs- und rechtliche Prüfungen sind nur bei ausdrücklichem gesondertem Auftrag eingeschlossen und müssen gegebenenfalls von hierzu befugten Fachleuten durchgeführt werden. Kunden stellen die erforderlichen Angaben vollständig und richtig bereit. Kosten für Notar, Register, Steuern, externe Fachleute oder besondere Zusatzleistungen sind nicht Teil der Provision, sofern nicht ausdrücklich eingeschlossen; zusätzliche entgeltliche Leistungen bedürfen vorheriger Vereinbarung. Es gibt durch diese Bedingungen keine automatische Exklusivität, Vertragsverlängerung oder pauschale Nachlaufprovision.

Haftung, Beschwerden und anwendbares Recht

Bellavista haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und gesetzlich nicht ausschließbare Ansprüche wird nicht pauschal ausgeschlossen. Beschwerden richten Sie an info@bellavista-mallorca.de. Es gilt spanisches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften, die nach dem anwendbaren Kollisionsrecht zusätzlich gelten. Gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Diese Arbeitsfassung ersetzt noch keinen individuell abgestimmten Vermittlungsauftrag.

Diese Funktion ist in der lokalen Vorschau noch nicht angebunden.